Amalgam-Verbot ab 01.01.2025 – was bedeutet das für Ihre Füllungen?
Amalgam-Verbot zusammengefasst
In der EU darf seit 1. Januar 2025 Amalgam für Zahnfüllungen grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Es gibt wenige medizinisch begründete Ausnahmen. Bestehende, intakte Amalgamfüllungen müssen nicht vorsorglich entfernt werden.
Warum wurde Amalgam verboten?
Das Verbot ist kein Gesundheitsalarm wegen vorhandener Füllungen, sondern eine Umweltmaßnahme, um Quecksilber weiter aus unserem Lebensraum zu entfernen (EU-Quecksilberverordnung, Umsetzung des Minamata-Abkommens). Der EU-Gesetzgeber hat die Nutzung in der Zahnmedizin ab 01.01.2025 weitgehend beendet; Export ist ab 01.01.2025 untersagt, Herstellung/Import ab 01.07.2026. In wenigen, vom Zahnarzt zwingend medizinisch begründeten Einzelfällen bleibt Amalgam vorübergehend möglich; einzelne Mitgliedstaaten erhielten bis 30.06.2026 Spielraum zur Anpassung ihrer Systeme.
Muss ich meine alten Amalgamfüllungen jetzt austauschen?
Nein. Fachgesellschaften betonen, dass intakte Amalgamfüllungen in der Regel nicht ausgetauscht werden sollen. Ein Austausch ist nur sinnvoll, wenn es medizinische Gründe gibt (z. B. Karies unter der Füllung, Randspalt, Bruch). Außerdem kann das Entfernen kurzfristig die Quecksilberfreisetzung leicht erhöhen – ein zusätzlicher Grund, ohne Indikation nicht tätig zu werden.
Welche Materialien ersetzen Amalgam?
Heute stehen mehrere zahnfarbene Alternativen zur Verfügung. Die Auswahl trifft Ihr Zahnarzt je nach Kariesrisiko, Defektgröße, Feuchtigkeitskontrolle, Kaubelastung und individuellen Wünschen:
- Komposite (Kunststoff-Füllungen): Gut erforscht, langlebig auch im Seitenzahnbereich, sehr ästhetisch; die Verarbeitung ist techniksensitiv und benötigt absolute Trockenlegung und Haftvermittler.
- Glasionomer(-hybrid)zemente: Selbstadhäsiv, setzen Fluorid frei; geeignet für bestimmte Indikationen (z. B. kleinere Defekte, eingeschränkte Mitarbeit), nicht jedes Produkt ist für kaulasttragende Bereiche dauerhaft zugelassen.
- Je nach Befund kommen auch indirekte Versorgungen (z. B. Keramik-Inlays/Teilkronen) in Betracht
Und die Kosten – ändert sich für Kassenpatienten etwas?
Die gemeinsame Selbstverwaltung (GKV-Spitzenverband & KZBV) hat die Regelungen angepasst: Auch nach dem Amalgam-Aus bleibt der Anspruch auf Füllungen ohne Mehrkosten bestehen. Heißt: Es gibt weiterhin eine kassenfähige Standardversorgung im Seitenzahnbereich ohne Zuzahlung, obwohl Amalgam entfällt. (Wie bisher können bei Wunsch nach Premium-Material/-Technik private Mehrkosten anfallen.)
Häufige Fragen aus der Praxis
1) Ich habe mehrere alte Silberfüllungen. Sollte ich sie der Umwelt zuliebe ersetzen?
Verständlicher Gedanke – zahnmedizinisch aber nicht empfohlen, wenn die Füllungen dicht und beschwerdefrei sind. Wir prüfen jede Füllung individuell und handeln indikationsgerecht.
2) Gibt es eine Übergangszeit?
Die Behandlung mit Amalgam ist ab 01.01.2025 grundsätzlich beendet (mit eng definierten medizinischen Ausnahmen). Export ist ab 01.01.2025, Herstellung/Import ab 01.07.2026 untersagt; einzelne Länder durften bis 30.06.2026 ihr Erstattungssystem anpassen.
3) Wie lange halten die Alternativen?
Komposite zeigen bei korrekter Indikation und Verarbeitung sehr gute Langzeitergebnisse – auch im kaulasttragenden Bereich; entscheidend sind Mundhygiene, Kariesrisiko und regelmäßige Kontrollen/Professionelle Zahnreinigung.
Fragen zu Ihrer individuellen Situation?
Kommen Sie einfach vorbei oder schreiben Sie uns. Wir beraten Sie transparent zu Materialwahl, Haltbarkeit und möglichen Kosten – immer mit Blick auf Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz.

